Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-1 (1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes entspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-2 (2) Die Bewilligung kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 11 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Kassel, 12.02.2020 – 3 K 797/16.KSZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 14.12.2016 – 13 LC 48/14Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 14.12.2016 – 13 LC 56/14Zitiert von 5
- BGH, 15.03.2001 – III ZR 154/00Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 – 12 LB 148/20Zitiert von 10
- BVerwG, 19.02.2025 – 9 A 9.23Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung FlöhaZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BFH, 26.02.2026 – IV R 26/23Hinzurechnung von Entgelt für DDR-WasserbezugsrechtZitiert von 1
- VG Kassel, 21.10.2022 – 3 K 2876/18.KSZitiert von 1
- VG Cottbus, 25.09.2020 – 5 L 292/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.08.2021 Ausfertigung
§ 11 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I 3901)
BGBl. 2021 I S. 3901
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04.12.2018 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2254)
BGBl. 2018 I S. 2254
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.